Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reluition

Reluition

, f.

Aus-, Einlösung (eines Pfandes)
bdv.: Reluierung
  • ob schon per instr. pac. und kayserl. capitulationes die staͤnde des reichs, welche reichs-pfandschafften besitzen, ratione deren reluition gesichert seyn
    1721 KlugeBeamte IV 360
  • mithin die reluitio von alten pfand-schillings-guͤtern, nach dem alten werth, gar unbillig heraus kommet
    1729 Ludewig,Anzeigen I 39
  • reluition das recht sein versetztes pfand wieder einzuloͤsen, die einloͤsung selbst
    1762 Wiesand 897
  • außerordentliche einkünfte sind ... die reluition der lokalschuldigungen der reichsstädte
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 57
unter Ausschluss der Schreibform(en):