Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richterei

Richterei

, f.

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I Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk
  • so aber eyn underworffenn der richterien ... die ordentlichen tage nit erwartenn sunder unverzucklichen wilt thedingenn
    1532 CoutLuxemb. I 181
  • alle andere boussen der scheltwort, geclegs, gewaltsachen und dergleichen andere geclegs so erfallen in der richterien, werdent durch den richter ... uffgeschrieben
    1532 LuxembW. 28
  • geben die drei fruchtneunten in der richterey M. halb weitzen und haberen
    1569 LuxembW. 539
II Gerichtsgebäude
  • [bei Feuer] sollen sich alle in denen listen angezeichnete mannspersonen und bespannte wagen, ohne den geringsten zeitverlust, vor der richterey versammlen, welche der richter sogleich nach der rolle nachzusehen [hat]
    1773 VerordnAnhDessau I 158
unter Ausschluss der Schreibform(en):