Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruder

Ruder

, n.
I Steuer eines Schiffes; mit der Wegnahme des Ruders als pars pro toto wird die Rechtsherrschaft über das Schiff entzogen; übtr. auf den politischen Bereich
II Stange mit Ruderblatt
III Fahrwasser als Gebietsgrenze