Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sattel

Sattel

, m.
I Sitz, der auf ein Reittier gelegt wird, um darauf zu reiten, Teil der Ausrüstung des Militärs (zu Kriegszügen) und Bestandteil des Heergewätes 
II in formelhaften Wendungen in den Sattel weisen ausweisen, am Betreten hindern; zu ledigem Sattel liegen keiner Herrschaft verpflichtet sein, nicht in Diensten stehen; in den Sattel sitzen das Erbrecht haben; ein Pferd im Sattel stehen haben ein Reitpferd besitzen