Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzung

Satzung

, f.
I durch Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zustandegekommene Vereinbarung rechtlichen Inhalts, an die sich die Beteiligten -- und die durch sie "repräsentierten" Personen -- kraft Selbstbindung bis zu einer erneuten Verwillkürung für gebunden erklären; die Rechtsfigur der Satzung ermöglicht Rechtsbesserung und -änderung (Willkür bricht Recht) 
II Gesetz, Statut, Verordnung, Rechtsatzung (I) 
III Einzelvertrag; zB. Einkindschaftsvertrag, letztwillige Verfügung
IV Verpfändung, Versetzen eines Gutes; das daraus erwachsende Pfandrecht; das gepfändete Gut; tw. mit negativer Konnotation wie bei Satzunger 
V Besetzung (eines Amtes), Ernennung (einer Person); Festsetzung (eines Preises)
VI in einer Satzung zusammen
VII Platz in einer Reihe, Rangfolge
IX Abgabe, Steuer
X "Vertrag zwischen zwei Gerichten über die Reciprocität in der richterlichen Behandlung ihrer Angehörigen" ÖW. I 411