Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfertag

Schäfertag

, m.

jährliche Versammlung der Schäfer, mit öffentlicher Verlesung der Schäferordnung 
  • daß diejenige schaͤfer, die den schaͤfer-tag besuchen werden, sich also befoͤrdern thun, ... ihnen diese ordnung auf offentlichem marckt vor und abgelesen werden solle
    1651 Reyscher,Ges. XIII 104
  • am tag bartholomaͤi als dem schaͤfer-tag ... so wollen wir, daß auf solchen tag, jeder was er zu klagen oder anzubringen ... gebuͤhrend fuͤrtragen, und ihres bescheids erwarten solle, bey obgemelter straf
    1651 Reyscher,Ges. XIII 105
  • daß sie [supplicanten] ... ihren jährlichen convent zu Wildberg halten und besagter schäfer ordnung gemäß verfahren mögen, ... aber ihnen frei stehen solle, den Gröninger schäfertag zu besuchen
    1685 Hornberger,Schäfer 227
  • daß hinfür der schäfertag zu Urach allwegen auf den feiertag jacobi gehalten werden solle
    1754 DRWArch.