Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfertag
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Schäferssohn
Schäfertag
, m.
jährliche Versammlung der Schäfer, mit öffentlicher Verlesung der Schäferordnung
bdv.:
Schäferversammlung
- daß diejenige schaͤfer, die den schaͤfer-tag besuchen werden, sich also befoͤrdern thun, ... ihnen diese ordnung auf offentlichem marckt vor und abgelesen werden solle1651 Reyscher,Ges. XIII 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- am tag bartholomaͤi als dem schaͤfer-tag ... so wollen wir, daß auf solchen tag, jeder was er zu klagen oder anzubringen ... gebuͤhrend fuͤrtragen, und ihres bescheids erwarten solle, bey obgemelter straf1651 Reyscher,Ges. XIII 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß sie [supplicanten] ... ihren jährlichen convent zu Wildberg halten und besagter schäfer ordnung gemäß verfahren mögen, ... aber ihnen frei stehen solle, den Gröninger schäfertag zu besuchen1685 Hornberger,Schäfer 227
- daß hinfür der schäfertag zu Urach allwegen auf den feiertag jacobi gehalten werden solle1754 DRWArch.
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