Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzer
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Schätzer
, m.I Amtsperson, die den Wert oder Preis von etw. einschätzt und veranschlagt
- 1 beim Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln
- 2 im Rahmen von Schuldentilgung und Pfandrecht
- 3 bei einer Bestandsaufnahme für die Festsetzung von Abgaben
- 4 im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
- 5 bei der Überprüfung von Edelmetallen
- 6 bei Viehschaden
II obrigkeitlich bestellte Person, die öffentliche Orte und Grenzen auf ihre Intaktheit und Unversehrtheit prüft
III Amtsperson zur Überprüfung von Maßen und Gewichten
IV in der Schweiz: Mitglied einer aus in der Regel vier Männern bestehenden, dörflichen Behörde mit Prüf- und Taxierungsaufgaben in verschiedenen Bereichen