Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzer

I Amtsperson, die den Wert oder Preis von etw. einschätzt und veranschlagt
  • 1 beim Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln
  • 2 im Rahmen von Schuldentilgung und Pfandrecht
  • 3 bei einer Bestandsaufnahme für die Festsetzung von Abgaben
  • 4 im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
  • 5 bei der Überprüfung von Edelmetallen
  • 6 bei Viehschaden
II obrigkeitlich bestellte Person, die öffentliche Orte und Grenzen auf ihre Intaktheit und Unversehrtheit prüft
III Amtsperson zur Überprüfung von Maßen und Gewichten
IV in der Schweiz: Mitglied einer aus in der Regel vier Männern bestehenden, dörflichen Behörde mit Prüf- und Taxierungsaufgaben in verschiedenen Bereichen