Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schätzung

Schätzung

, f., auch Schatzung, f.
I Schätzung und Festsetzung des materiellen oder immateriellen Wertes bzw. des Preises von etw., zumeist durch dafür vereidigte Amtspersonen oder Richter; meton. auch Schätzwert, Preis, Umfang
  • 1 von Lebensmitteln und anderen Waren
  • 2 von Pfändern
  • 3 von Grundstücken und Gebäuden
  • 4 von Schaden
  • 5 von Nachlass
  • 6 bei Sachverhalten, die Immaterielles betreffen
II Abgabe, Steuer, häufig wegen einer Notlage erhoben; vereinzelt auch meton. Steuerpflicht (Beleg 1390/1401), Steuerforderung (Beleg 16./17. Jh.) sowie Abgabengebiet (Belege 1474, 1668); die Besteuerungsgrundlage sind idR. Güter; oft in den Paarformeln Schatzung und Bede oder Schatzung und Steuer sowie in Reihungen mit anderen Abgabenbezeichnungen
III Pfändung
IV Lösegeld, meton. auch: Zahlung sowie Geldsumme
V nicht näher spezifizierbare Gewalttat im Kontext von Brandschatzung, Gefangenennahme und Raub
VI Termin zur Überprüfung von Eichmaßen, auch die Eichung selbst
VII Festlegung des Wertes von Münzen