Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaffner
Artikel davor:
Schäffler
Schäfflersgeselle
Schäfflerhandwerk
Schaffmeister
Schaffnei
Schaffneidienst
Schaffneirechnungsrezeß
Schaffneischlußrechnungsrezeß
Schaffneiverwaltung
schaffnen
Schaffner
, m.I Verwalter, Aufseher, Anordner, Verweser in unterschiedlichen Institutionen und Bereichen
- 1 in herrschaftlichen oder städtischen Diensten
- 2 in einem Orden, Kloster oder in einer Pfarrei
- 3 in einem Hospital, Siechen- Waisen- oder Arbeitshaus
- 4 in Gilden, Bruderschaften oder Gesellenverbänden
II Vormund, Pfleger (I); insb. als Vermögensverwalter
III Bevollmächtigter, Stellvertreter bei bestimmten Rechtsgeschäften, auch bei der Königswahl
IV Kontrolleur und Begleitperson auf Postkutschen
V Kontrolleur der Qualität und Quantität von Waren