Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaf'trieb
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Schaf'trieb
, m.I Recht, Schafe auf und über bestimmte fremde Grundstücke zu treiben, teils auch mit Weiderecht; auch der Vorgang selbst (Beleg 1621)
II Gelände, für das der Schaf'trieb (I) gilt