Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schauspiel
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Schaupfennig
Schauschilling
Schauschuhgeld
Schauspiel
, n.I öffentliche Zurschaustellung mit dem Zweck der Abschreckung
II inszenierter Vorgang, der die Aufmerksamkeit auf sich zieht, insb. Theaterstück
III Schauspielhaus