Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidmann
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(Scheidehaufe)
Scheidenheit
Scheideherr
Scheidhirte
scheidigen
Scheidigung
Scheidekaule
scheidelich
(Scheidemachen)
Scheidenmacher
Scheidmann
, m., Scheidleute, pl.I Schlichter, Schiedrichter
II Mann, der schlichtend in tätliche Auseinandersetzungen eingreift
III zur Durchführung einer Erb- oder Güterteilung bestimmte Person
IV Feldgeschworener, Mitglied eines Gremiums, das Grenzverläufe prüft, über Grenzstreitigkeiten entscheidet und Grenzsteine setzt
V amtlich bestellte Person zur Durchführung der Aufhebung einer Ehe oder eines Verlöbnisses