Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidmann

Scheidmann

, m., Scheidleute, pl.
I Schlichter, Schiedrichter 
II Mann, der schlichtend in tätliche Auseinandersetzungen eingreift
III zur Durchführung einer Erb- oder Güterteilung bestimmte Person
IV Feldgeschworener, Mitglied eines Gremiums, das Grenzverläufe prüft, über Grenzstreitigkeiten entscheidet und Grenzsteine setzt
V amtlich bestellte Person zur Durchführung der Aufhebung einer Ehe oder eines Verlöbnisses