Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinvertrag
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Scheinursache
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Scheinvertrag
, m.I vorgetäuschter Vertrag, der häufig einen anderen Vertrag verdeckt
II nur anscheinend gültiger Vertrag; Vertrag, dem ein Bestandteil fehlt, der zur Wirksamkeit erforderlich ist