Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schelthandel
Artikel davor:
Scheltbrief
Scheltbuße
Schelte
Schelteinung
schelten
Schelter
(Scheltersbuße)
(Schelterei)
Scheltete
Scheltfrevel
Schelthandel
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
meist pl.
I
Zank, Streit mit Beleidigungen
- da einer dem andern auß muetwill oder zorn ... an ehrn verlezt und daß jenig inner drei wochen auf ihm nit weist, soll er ihm ein offentliche abbit thuen in beisein des richters und etlicher nachbarn oder deren so bei den schulthandl [lies: schelthandl] gewest1667 NÖsterr./ÖW. VII 665 [hierher?]Faksimile (ca. 47 KB)
- was sich ... an schelt-, schlag- und dgl. händeln ... erheben, werden sie unverzüglich dem amt W. [anzeigen]1684 VeröfflFürstenb. X 22
- nach verrichteter andacht sollen die vorfallenden handwerkshandlungen wie ... abstrafungen der verbrechen und schelthändel [erfolgen]1700 ArchKärnten 41/42 (1953) 158
- schelt- und schlaghändel1764 Bircher,SchweizHirt. 131
- [wann] unter ihnen rheingenoßen auf dem Rhein oder am ufer schmäh-, schelt-, schlag- und rauf-händel bescheheten, diesen solle der rhein-vogt den Rhein in solang immer verbieten, bis die sache behörig untersucht1767 Vetter,ORhein 40
II
Rechtsstreit betreffend Beleidigungen oder Verleumdung
- solle ein jewesender großweibel gwalt haben, umb geringe ... zanck- und schelthendel ... gastgricht zu erlauben1654 BernStR. VII 1 S. 632 [hierher?]Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wan einer uf der scheltung verharret und dieselbige beweisen will, kan der nidergrichtrichter die kuntschaft nit ufnemen, sonder mueß der schelthandel graden wegs für lantgericht oder für die hoche obrigkeit weisen17. Jh. SGallenOffn. II 660Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sollen ... zwey zunftmeister verordnet [werden], ... streit- und schelthändel [erörtern und besorgen zu können]1713 KirchheimW. 23