Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkgeld

Schenkgeld

, n., Schenkegeld, n., Schankgeld, n.
I Lohn für die Bewirtung
II freiwillig, zusätzlich zu dem zu zahlenden Preis gegebenes Geld, Trinkgeld
III von leibeigenen Bauern anlässlich ihrer Einstellung bei der Herrschaft oder Zuweisung an diese geschenktes Geld, das auch für das sogenannte Weismahl verwendet wird
IV Geldgabe zur Hochzeit
V eine Abgabe für den Betrieb einer Gaststätte bzw. den Alkoholausschank