Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffgeld
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Schiffführung
(Schifffylled)
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Schiffgefährte
Schiffsgefäß
Schiffgeld
, n.I Abgabe, die für ein Schiff (bei Aus-, Ein- und Durchfahrten) zu zahlen ist; auch unrechtmäßig erhoben
II Entlohnung des Schiffers für den Transport von Gütern
III im Jütischen Recht: Abgabe eines Lehensmannes, wohl urspr. zur Ablösung für den persönlichen (Kriegs-)Dienst auf dem Schiff
IV eine Abgabe, Steuer für die Aufstellung einer Kriegsflotte