Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schild
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Schild
, m., n.I eine Schutz- und Verteidigungswaffe, mit deren flächigem Körper feindliche Attacken abgewehrt werden
- 1 als Teil der Bewaffnung eines Mannes
- a Grundbesitz verpflichtet zur Bewaffnung und Teilnahme an Kriegszügen des Grundherrn (II) bzw. Lehnsherrn (I); mit Schild und Speer dienen Kriegsdienst leisten
- b im Kriegswesen: binnen Schild auf Heerfahrt [nach neuerer Forschung: unter der Haftung des Fehdeleiters]; Land mit dem Schild behalten Land mit Waffengewalt behaupten
- c als Bestandteil des Heergewätes, das an den nächsten männlichen Erben vererbt wird, auch als Geldablösung
- 2 als Waffe beim gerichtlichen Zweikampf
- a in Regelungen des gerichtlichen Zweikampfs; meton. Zweikämpfer (Beleg 1. Hälfte 15. Jh.)
- b eines Schildes Blick das Blinken eines Schildes, als Scheinbuße eines Lohnkämpfers, der als unehrlich gilt und dem deshalb kein Wergeld zusteht
- 3 als Kennzeichen des freien Standes
- a als Kennzeichen eines Ritters; Schildes Amt Ritterdienst, Rittertum, Ritterschaft; von einem Schild, zum, vom Schild (ge)boren berechtigt, Waffen zu führen, von ritterlicher Geburt, Abstammung, lehnsfähig; offen zu Bed. III 1; meton. Ritter (Beleg 1152/80), Ritterstand (Beleg 1300)
- b meton.: Bergherr als Obereigentümer eines Weinbergs
- 4 bei der Übertragung bzw. Rücknahme eines Schildlehens
- 5 im afries. Recht formelhaft in einer Aufzählung: hoher Helm, roter Schild und gerüsteter Ritter/nordisches Heer meton. (nach der roten Schildfarbe) der sächsische Feind, auch allgemein das nordische Kriegsvolk
- 6 bedeckt mit gemünztem Gold, selten: Silber, als Buße, häufig von Adligen für die Verletzung einer 1Freiung (IV)
- 7 zur Gewährung von Beistand, Schutz und Hilfe; meton. Schutz
- 8 beim Beweis des Vollbesitzes der körperlichen Kraft; diese ist Voraussetzung für die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das eigene Hab und Gut
- 9 das Heben des Schilds ist das Signal für eine Vollstreckung
- 10 im Zsh. mit Maßangaben, Bestimmung von Entfernungen
II Heerschild (III 2), Rangstufe in der Lehnsordnung; den Schild niedern bzw. höhen in der Rangordnung absteigen bzw. aufsteigen; auch: Lehen (I 1) oder Lehnsfähigkeit (I) (Beleg 1426/40)?
III Wappen
- 1 in die Form eines Schildes (I) eingefügtes heraldisches Bild, als zentraler Bestandteil eines Wappens neben Helm und Helmzier; auch: Wappen, das von einer Person, Familie, Stadt oder Körperschaft als bleibendes bzw. vererbbares Zeichen geführt wird; Schild und Helm Bezeichnung für das Vollwappen, das Bild, Helm und Helmzier einschließt; zu Schild (und Helm) geboren hier mit Bezug auf das Wappen: von ritterlicher, adeliger Abstammung, vgl. aber auch Bed. I 3
- 2 (in unpräzisem Wortgebrauch:) durch Unterteilung eines Wappenschilds entstandenes Feld, Einzelwappen innerhalb eines mehrfeldigen Wappens
- 3 zur Kennzeichnung angebrachtes städtisches oder herrschaftliches Wappen
IV Gegenstand mit einem Wappen
- 1 Wappenschild, der beim Erlöschen eines adeligen Geschlechts im Mannsstamm in der Grabbeigabe für den zuletzt Verstorbenen aufgegeben und oft zerstört wird
- 2 Wappenschild (auch Aufschwörschild, vgl. Beleg 1720), der zur Strafe zerstört wird
- 3 Totenschild, der zum Gedenken an den Verstorbenen in einem Gotteshaus aufgehängt wird
- 4 (Wappen-[?]) Schild jedes Mitglieds einer Handwerkervereinigung oder Stubengesellschaft; in der Stube aufgehängt oder aufgemalt, belegt er die Mitgliedschaft; bei Verkauf oder Vererbung des Schilds werden die Mitgliedsrechte übertragen; jm. den Schild rücken, heimschicken usw. js. Wappenschild aus der Stube entfernen zum Zeichen der Beendigung der Mitgliedschaft, als Strafe; auf dem Schild werden offene (Wirts-)Rechnungen verzeichnet, den Schild räumen eine offene Rechnung begleichen, in Schild schreiben, schlagen usw. auf die Rechnung setzen
- 5 Marktzeichen (I) mit dem Stadtwappen
V Abzeichen, das an der Kleidung getragen wird, uU. mit einem Wappen versehen
- 1 von Bediensteten getragenes Abzeichen aus Leder oder Metall, häufig mit dem aufgemalten oder aufgeprägten Wappen des Dienstherrn; als Legitimationszeichen, auch zum Schutz vor Angriffen
- 2 von Bettlern, Almosensammlern und Spielleuten getragen zur Kenntlichmachung der obrigkeitlichen Genehmigung ihrer Tätigkeit
- 3 Erkennungs- und Zugehörigkeitszeichen
VI Aushängeschild, Hinweisschild
- 1 eines konzessionierten Wirtshauses, in dem das Wirtsgewerbe dauerhaft ausgeübt wird iU. zu einer Straußwirtschaft
- 2 eines Handwerks- oder Gewerbebetriebs bzw. eines Geschäfts; einen Schild stürzen ein Schild auf den Kopf stellen, zum Zeichen der Beendigung des Geschäftsbetriebs?
- 3 einer Gesellenherberge für die Handwerksgesellen auf der Wanderschaft; den Schild haben die Pflicht zur Beherbergung der durchreisenden Handwerksgesellen haben
- 4 Tafel, Platte mit einer Aufschrift
VII geheimes Zeichen eines Landstreichers, Gaunerzinken
VIII Brett am Hals eines freilaufenden Schweins, um es am Durchbrechen von Zäunen zu hindern
IX eine Goldmünze, urspr. in Frankreich geprägt und nach dem Wappenschild im Münzbild benannt, auf dem der König sitzend dargestellt ist; mit unterschiedlichem Wert in anderen Herrschaften nachgeahmt; auch Rechnungseinheit für Münzwerte; einen Schaden ablegen unter Schilden einen Schaden mit Schilden berechnen (Beleg 1309)
X Medaille, die eine Zunft zu besonderen Anlässen erhält und die als Ehrenzeichen an ihren großen Pokal gehängt wird
XI in Aachen vor dem Rathaus: dreieckiger (schildförmiger) blauer Stein, auf dem Hinrichtungen stattfinden, im 18. Jh. steht der zum Tode Verurteilte nur noch auf diesem Stein bei der Urteilsverkündung
XII abgegrenztes (schildförmiges?) Stück Land, Parzelle, auch: Teil eines Gartens mit Beeten
XIII ein Fleischstück von Rindern und Schweinen
XIV ein Hilfsmittel bei der Jagd
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