Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schindel

dünnes Holzbrettchen zum ziegelartigen Decken von Dächern und Verkleiden von Außenwänden, auch: ähnlich geformter Dachziegel aus anderem Material (Lehm, Ried)
I in Bauvorschriften, im Bauhandwerk und in feuerpolizeilichen Auflagen
II als Handelsware
III als Naturalabgabe
IV als Folterwerkzeug bei der Tortur
V symbolisch: der Heimfall eines Gutes wird mit drei umgedrehten Schindeln auf dem Dach gekennzeichnet