Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlagwein
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Schlagstube
(Schlagtag)
Schlagung
Schlagwein
, m.
"Wein, der für die Preisgestaltung ... massgebend ist" SchwäbWB. VI Nachtr. 2970
zu
Schlag (VII)
- es haben auch die alten in gebrauch gehabt die die 2 schlagwein zu D. undt W. zue samen geschlagen, das halbe thail genomen, für pfunden gerechnet undt nachgehents wider zue gulden risolviret1650 E. Salzmann, Weinbau u. Weinhandel in Eßlingen (Stuttgart 1930) 99