Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleiß
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Schleifweide
schleifweiden
Schleifzehnte
Schleifenzins
I Abnutzung durch Gebrauch, Verschleiß; Kostenaufwand für verbrauchte Dinge, Unkosten; Schleiß leiden die Unkosten tragen (Beleg 1431)
II Absatz, Verkauf im Kleinen
III Vergleich, Schlichtung (I)
IV in der Schweiz: das einer Person zustehende Nutzungsrecht
- 1 Nießbrauchsrecht, Nutzungsrecht an Gütern ua. mit der Pflicht zum Erhalt in ordnungsgemäßem Zustand, insb. als Leibesgedinge (I)
- 2 lebenslängliches Wohnrecht der Witwe im Haus des verstorbenen Ehemannes
- 3 Rente als Gegenleistung für die Überlassung von Vermögenswerten (etwa eines Geschäftes) zum Schleiß (IV 1); insb. zur Altersversorgung des überlebenden Ehegatten
V Störung einer Gerichtsverhandlung (durch vorzeitiges Verlassen)
VI Holz-, Kienspan
VII nicht mehr benötigte, umgenutzte Stücke Holz, hier wohl vom Abbruch eines Gebäudes