Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleiß

Schleiß

, m., Schleiße, f., Schliß, m.
I Abnutzung durch Gebrauch, Verschleiß; Kostenaufwand für verbrauchte Dinge, Unkosten; Schleiß leiden die Unkosten tragen (Beleg 1431)
II Absatz, Verkauf im Kleinen
III Vergleich, Schlichtung (I) 
IV in der Schweiz: das einer Person zustehende Nutzungsrecht
  • 1 Nießbrauchsrecht, Nutzungsrecht an Gütern ua. mit der Pflicht zum Erhalt in ordnungsgemäßem Zustand, insb. als Leibesgedinge (I) 
  • 2 lebenslängliches Wohnrecht der Witwe im Haus des verstorbenen Ehemannes
  • 3 Rente als Gegenleistung für die Überlassung von Vermögenswerten (etwa eines Geschäftes) zum Schleiß (IV 1); insb. zur Altersversorgung des überlebenden Ehegatten
V Störung einer Gerichtsverhandlung (durch vorzeitiges Verlassen)
VI Holz-, Kienspan
VII nicht mehr benötigte, umgenutzte Stücke Holz, hier wohl vom Abbruch eines Gebäudes