Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlichtung
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(Schlichtholzding)
schlichtig
Schlichtigung
1Schlichtmann
2Schlichtsmann
Schlichtmehl
Schlichtung
, f.I (außergerichtlicher) Vergleich, gütliche Einigung in einem (Rechts-)Streit; auch die Vergleichsurkunde
II Vermittlung (durch Dritte), die auf eine gütliche Einigung in einem (Rechts-)Streit abzielt
III Entscheidung, Beilegung eines (Rechts-)Streits im Rahmen eines Gerichts- oder Disziplinarverfahrens
IV zu Schlichtungen gehen ein Erbe teilen, eine Abschichtung der Erben vornehmen