Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schließer
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Schließer
, m.I Gefängniswärter; Torwächter; auch mit Zusatzaufgaben; oft zu den unehrlichen Leuten gezählt
II Verwalter, Wirtschafter
- 1 Inhaber eines Klosteramts oder Hofamts, der in einem klösterlichen oder fürstlichen Haushalt die Speisevorräte verwaltet, zT. mit Zusatzaufgaben und arbeitsteiligen Spezialisierungen
- 2 Rentmeister; Domänenverwalter; Finanzverwalter herrschaftlicher Güter, Einnehmer der Gefälle (I)
- 3 Verwaltungsbeamter einer Behörde
III in Dithmarschen: Mitglied eines Kirchspielsvorstands, dem faktisch autonom die politische Selbstverwaltung des Kirchspiels und weltliche Gerichtsbarkeit obliegt
IV in Bezug auf eine Zahlungsanweisung, einen Wechsel: Aussteller
V der kleine Finger an der Hand