Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenbrief

I von Schöffen ausgestellte förmliche Urkunde über ein vor dem Schöffengericht oder einem Schöffengremium abgeschlossenes Rechtsgeschäft oder einen sonstigen dort verhandelten Sachverhalt; idR. von den Parteien wegen seiner hohen Beweiskraft beantragt