Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenbrief
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Schöffenbeweis
(Schöffenbote)
(Schöffenboteamt)
Schöffenbrief
, m.I von Schöffen ausgestellte förmliche Urkunde über ein vor dem Schöffengericht oder einem Schöffengremium abgeschlossenes Rechtsgeschäft oder einen sonstigen dort verhandelten Sachverhalt; idR. von den Parteien wegen seiner hohen Beweiskraft beantragt