Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schopper

1Schopper

, m.

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(zunftgebundener) Zimmermann, der Schiffe baut, Schiffbauer 
  • es ist auch recht, das die schopper die scheff angever machen ainem als dem andern, und sullen auch chain scheff merär machen, dann die recht mass
    1426 Laufen/ÖW. I 88 [ebd. ö.]
  • der schopper sollen in der stadt Lauffen sechs meister seyn
    1616 Lori,BairBergr. 488
  • schopper und schiffmacher
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1676
  • wie dann ... (so lang die zeit der hielaͤndischen holzsperr andauert) all fernerer ankauf der neuen ... schiffe ... verbothen bleibt, und deßwegen denen naͤchst entlegenen schoppern auf dergleichen neue arbeiten bestellungen ... anzunehmen bey strafe das verboth zu machen ist
    1789 KurpfSamml. V 111
unter Ausschluss der Schreibform(en):