Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibgebühr
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(Schreibeschiffer)
Schreibgebühr
, f., selten n.I Gerichts- oder Verwaltungsgebühr für das Aufsetzen von Schriftsätzen, für Eintragungen uä.; auch für solche Schreibarbeiten anfallende Kosten; Entgelt, Lohn eines Schreibers (I)
II Sonderabgabe, die neben einem Lob (VII), einer Handänderungsgebühr uä. etwa bei einer Belehnung oder Bemeierung für den entstehenden Verwaltungsaufwand zu bezahlen ist; sog. kleines Laudemium
III im Forstwesen: Gebühr für die Zuweisung von zur Fällung bereitstehenden Waldstücken an die Waldnutzer unter Vornahme entsprechender Eintragungen
IV Kosten für Schreibarbeiten