Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiblohn
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Schreiblohn
, m., n.I Entgelt für Schreibarbeiten, das Aufsetzen von Schriftstücken; auch als jährliche Entlohnung
II Aufschlag auf regelmäßig zu leistende Abgaben, zur Deckung der Kosten für deren Einziehung