Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiblohn

Schreiblohn

, m., n.
I Entgelt für Schreibarbeiten, das Aufsetzen von Schriftstücken; auch als jährliche Entlohnung
II Aufschlag auf regelmäßig zu leistende Abgaben, zur Deckung der Kosten für deren Einziehung