Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schrotwein

I Wein, der den 2Schrötern nach Beendigung des 2Schrotens vom Auftraggeber zusteht
II in Siebenbürgen: Wein, den der Auftraggeber dem 2Schrot (III) für die Nachbarschaftshilfe des 2Schrotens ausschenkt; gemeinsame Mahlzeit eines 2Schrots (III)