Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenrecht

Schultheißenrecht

, n., (Schulzenrecht), n.
I Gesamtheit der Rechtsnormen bezüglich der Überlassung eines Schultheißenlehens (II) an einen Schultheißen (I 9); auch das Lehen selbst
II Rechtsprechung eines Schultheißengerichts (I) sowie die Rechtsweisung von diesem Gericht
III Zusammenstellung von Bestimmungen über die Rechtspflege des Schultheißen (I 2) in Stellvertretung des Grafen; als Bez. für das ältere und das jüngere Skeltarecht, zwei westerlauwersche Rechtsdenkmäler