Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenrecht
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Schultheißenhafer
Schultheißenhaus
Schultheißenholz
Schultheißenhuhn
Schultheißenjahr
Schultheißenlehen
Schultheißenordnung
Schultheißenrechnung
Schultheißenrecht
, n., (Schulzenrecht), n.I Gesamtheit der Rechtsnormen bezüglich der Überlassung eines Schultheißenlehens (II) an einen Schultheißen (I 9); auch das Lehen selbst
III Zusammenstellung von Bestimmungen über die Rechtspflege des Schultheißen (I 2) in Stellvertretung des Grafen; als Bez. für das ältere und das jüngere Skeltarecht, zwei westerlauwersche Rechtsdenkmäler