Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulwesen

Schulwesen

, n.

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Gesamtheit der schulischen Institutionen sowie ihrer Belange (zB. Finanzierung, Verwaltung, Unterricht)
  • der rector und seine collegae ... auch andere, so dem schuelwesen zugethan
    1578 OÖLSchulG. 134
  • inmaßen dan schultheiß unnd rhat ... dießes vorhabend loblich schulweßen befurdern zuhelffen ... ahnerbiehten
    1617 RheingauLändlRQ. 253
  • pfarrern und anderen inspectoren, als welche auffsicht über ... das schul-wesen haben
    1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 336
  • weshalb der bürgermeister jedesmahl die aufsicht über das ... kirchen-, schul- und armenwesen haben muß
    1718 IserlohnUB. 246
  • dass zwey scholarchen, deren einer der stadtpfarr ..., der andere ... der herr königs-richter sein, und das schul-wesen nach allem vermögen in vigore zu erhalten, ... sein sollen
    1724 SiebbSchulO. I 139
  • ob die obrigkeit in verbesserung des schulwesens die hülfliche hand leiste
    1745 Holstein/SchulO.(Vormbaum) III 453
  • in den gemeinden sind zur aufsicht des schulwesens besondere schuldeputirten angestellet
    1788 Thomas,FuldPrR. I 203
  • können dennoch, ohne vorwissen und genehmigung der dem schulwesen in der provinz vorgesetzten behörde, weder neue lehrer bestellt, noch wesentliche veränderungen in der einrichtung des schulwesens, und der art des unterrichts, vorgenommen werden
    1794 PreußALR. II 12 § 60
  • beigehende schultabelle ... giebt eine kurze statistische uebersicht des gesammten schulwesens 
    WestfNatKal. 2 (1801) 162
  • das ober-consistorium fuͤhrt die aufsicht uͤber das gesammte evangelische kirchen- und schulwesen 
    1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 360
  • zu jedem schuldienst gehoͤrt ein befehlbuch, in welches die auf das schulwesen bezug habenden kurfuͤrstlichen befehle ... einzutragen sind
    1806 Roman,BadKirchR. 128
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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