Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzwehr
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Schutzwehr
, n., Schutzwehre, f.I äußere, aus natürlichen Hindernissen (Hecken, Gräben etc.) bestehende Verteidigungsanlage; Befestigung, Bollwerk; auch übtr.
II (militärische oder juristische) Verteidigung; auch das dazu taugliche Mittel
III wie Schutzrede (I)
IV Stauvorrichtung in einem Fließgewässer
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