Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzwehr

Schutzwehr

, n., Schutzwehre, f.
I äußere, aus natürlichen Hindernissen (Hecken, Gräben etc.) bestehende Verteidigungsanlage; Befestigung, Bollwerk; auch übtr.
II (militärische oder juristische) Verteidigung; auch das dazu taugliche Mittel
IV Stauvorrichtung in einem Fließgewässer