Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechswoche
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Sechswoche
, f.I Frist, Dauer von sechs Wochen; insb. für das Wochenbett, den Zeitraum von sechs Wochen nach der Entbindung, in der die Sechswöchnerin in unterschiedlicher Weise privilegiert und geschützt ist; am Ende steht häufig das Sechswochengelage