Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechswoche

I Frist, Dauer von sechs Wochen; insb. für das Wochenbett, den Zeitraum von sechs Wochen nach der Entbindung, in der die Sechswöchnerin in unterschiedlicher Weise privilegiert und geschützt ist; am Ende steht häufig das Sechswochengelage 
II Feierlichkeit im Haus der Sechswöchnerin, insb. Sechswochengelage