Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seefahrt

I Fahren und Handeln zur See (II); auch die einzelne Reise
II Gesamtheit, Zusammenschluss der Seefahrer 
III (Arme) Seefahrt wie Seefahrendenarmenhaus 
IV eine Zollabgabe für die Fahrt durch die Ems zum Meer
V Fahrt über einen See (I); hier: Fuhre, Beförderung einer Fracht über einen See
VI Transport von Gütern mit einem Wagen an den Bodensee; als Frondienst