Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Seiger
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Seifenzoll
Seifer
(Seiferei)
(Seifhaus)
seifnen
Seifner
(Seiftonne)
Seige
seigen
1Seiger
2Seiger
, m., 2Seiher, m.I Uhr, Turmuhr; Stundenglas; in Wendungen wie um Seigers zwei oder vor Seigers zwölf zur Angabe der Uhrzeit
II bergm.: Lot, Bleilot; in/im Seiger senkrecht in die Tiefe
III Feinwaage zur Prüfung des Gewichts von Münzen; der Besitz ist aufgrund der Gefahr des Seigerns (II) zT. verboten; auch: Kontrolle von Münzen mit dieser Waage
IV Eichmaß, (städtisches) Normmaß