Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Seiger

2Seiger

, m., 2Seiher, m.
I Uhr, Turmuhr; Stundenglas; in Wendungen wie um Seigers zwei oder vor Seigers zwölf zur Angabe der Uhrzeit
II bergm.: Lot, Bleilot; in/im Seiger senkrecht in die Tiefe
III Feinwaage zur Prüfung des Gewichts von Münzen; der Besitz ist aufgrund der Gefahr des Seigerns (II) zT. verboten; auch: Kontrolle von Münzen mit dieser Waage
IV Eichmaß, (städtisches) Normmaß