Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstständigkeit

Selbstständigkeit

, f., Selbständigkeit, f.


I Sache an sich, Kernbestand
  • das ... P. mit seyner elichen hausfrauen der jerlichen gnysse von den gutern und czinße zu thun und czu laßen hat, und das die selbstendickeyt des heuptgutes an sich bleyben moge
    um 1490 RechterWeg II 784
  • ein notarius mag sein prothocoll in den stuͤcken welche die vmbstende des handels oder contracts belangen ausbreiten vnd extendirn. aber in den stuͤcken, welche die selbstendigkeit vnd substantien des contracts oder handel angehen, mag er es nicht ausbreiten, sondern mus es darinne vnuerendert bleiben lassen
    1541 König,Proz. 212r
II Eigenständigkeit, Unabhängigkeit
  • zur selbstständigkeit der reichsständischen versammlung gehört, dass sie in bestimmung ... der zahl und personen ihrer deputirten an eine kaiserliche genehmigung nicht gebunden sind
    1804 Gönner,StaatsR. 276
  • der letztlebende vom koͤniglichen hause wird durch zweckmaͤßige maasregeln die ... selbststaͤndigkeit des rechts zu erhalten suchen
    1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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