Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Servis

Servis

, n., m., Service, n.

(einem Soldaten zustehendes) Quartier, auch: bei einer Einquartierung zustehende Nebenleistungen, zB. Feuer, Licht und Salz, auch als Vergütung in Geld; auch wie Servisgeld 
bdv.: Servitien
  • sollen ein paar reuter geben werden, müssen ihnen aber futter und serviß geben
    1644 ProtBrandenbGehR. II 294
  • [so empfangen die] unter-officierer solch verordnetes servis entweder an geld oder das quartier dafuͤr, ... die gefreyte und gemeine ... die in bett, liecht und feuer bestehende servicen 
    1679 HessSamml. III 118
  • servis ... heisset dasjenige, so der soldat in seinem quartier ausser dem obdach zu genuͤssen hat. insgemein wird darunter begriffen das lager, saltz, pfeffer, eßig, feuer und licht
    1743 Zedler 37 Sp. 481
  • daß, nachdem sich wegen der services, welche unserer fürstlichen milice in unsern städten gereichet werden sollen, zeithero einige mißverstände und irrungen hervorgethan, wir solche durch gegenwärtige unsere interims-verordnung abzuthun entschlossen
    1748 GesSammlMecklSchwerin V 86
  • [es] muß jeder, der servis zu entrichten hat, ein mit der hauß-nummer bezeichnetes buch haben, woraus zu ersehen, was er an servis zahlen muͤsse? was er monat vor monat an einquartirung habe? und was er dafuͤr erhalte?
    1770 NCCPruss. IV 7353
  • der servies ist entweder der große oder der kleine: zum ersten gehoͤrt mehrentheils a) holz, b) licht, c) lagerstaͤtte, oder bette ... zum kleinen rechnet man a) salz, b) pfeffer und c) eßig
    1771 Zincke,KriegsRGel. 26
  • im preußischen wird der servis statt der naturalquartierung bezahlt
    1785 Fischer,KamPolR. III 335
unter Ausschluss der Schreibform(en):