Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Sieche

2Sieche

, f.


I wie Siechtum 
  • [Übschr.:] von gefengnis, sieche, krancke, sterbin, tod
    um 1490 RechterWeg II 1034
II in Reval: Neue Sieche eines der drei Siechenhäuser 
  • die armen siechen zu st. J. sollen alle sonnabend ihren woͤchentlichen unterhalt aus der neuen siechen abfordern
    1621 RevalStR. I 355
  • es soll das armen-hauß der neuen siechen verschlossen gehalten, und niemand der armen, ohne vorwissen des hofmeisters, daraus zu gehen zugelassen werden
    1621 (Hs.) RevalStR. I 356
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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