Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siederei
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Siedensjahr
Siedensrechnung
Siedensscheiden
Siedensstamm
Siedensvergleich
Siedensverkauf
Siedensvertrag
Siedepfanne
Sieder
Siederei
, f.
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I
wie Siedwerk
- sind die koͤnigliche siedereyen zu Halle und Schoͤnebeck an entreprenneurs uͤberlaßen, welche ... fuͤr bestimmte preise die tonnen liefern muͤssen1781 HistBeitrPreuß. I 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Beschluss zum] bau eines neuen gradirhauses zu 800 fuß, nebst einer neuen siederei1783 Schlözer,StAnzeigen V 16
II
Einrichtung zur Herstellung von Salpeter, Salpeterhütte
vgl.
sieden (VI)
- ob der landesherr, kraft des salpeterregals, berechtiget sey, diese erde von den haͤusern und waͤnden der unterthanenhaͤuser und gebaͤuden abkratzen zu lassen, und sie zu seinen siedereyen, entweder gegen bezahlung, oder unentgeldlich, zu verlangen?1774 Bergius,PolKamMag. VIII 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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