Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sollizitatur

Sollizitatur

, f.

Gesuch um rasche Erledigung einer anhängigen Rechtssache; Betreibung, Förderung einer (Rechts-)Angelegenheit; Tätigkeit als Sollizitator 
Sachhinweis: B.C. Fuchs, Die Sollicitatur am Reichskammergericht (Köln 2002)
  • weil auch in dennen täglichen solicitaturn der procurator und advocaten bei der landcanzlei allerlei unordnung fürkhomben, alß sollen sie hinfiehran die sollicitatur aintweder selbsten oder doch durch ihre leuth ... anstellen
    1608 OÖLTfl. II 13 § 26
  • [canzelisten ist bey straf] verbotten, das sy ... sich ainicher sollicitator in partheysachen vnndersteen, weil es ohne verdacht nit beschehen khundt
    1613 QBehGBayr. 191
  • agentereyen, sollicitaturen und dergleichen sollen denen bey der cantzeley dienenden personen um allerhand boͤsen verdachts wegen ... bey straffe verboten seyn
    1616 CAug. III 172
  • damit ein iedweder rath in seinen votis desto freyer vnd gewissen haffter seye, ... pflegt man nicht gern zu leyden, daß einer ... einer oder andern partey sonderbaren vorspruch vnd sollicitatur auff sich nehme
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 42
  • [Buchtitel: J.S. Pütter,] von der sollicitatur am kayserlichen und reichs-cammergericht [Götttingen 1768]
  • dieser mangel an der gehoͤrigen zahl der [kammergerichts-]assessoren hat den verzug der entscheidung der rechtssachen, die sollicitatur und betreibung derselben etc. zu folgen
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 289
  • sowie dann auch ... die sollizitatur, wenn auch ihre größten mißbräuche wegfallen ... ein notwendiger übelstand ist
    1802 Hegel,PolitSchr. 67
unter Ausschluss der Schreibform(en):