Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommertag

I Tag im Sommer (I); des Sommertages (generell) während eines Tages im Sommer; in/zu Sommertagen während des Sommers, im Sommer; für Sommertage gelten längere Arbeitszeiten, davon abhängig höhere Tageslöhne
II Sommeranfang