Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielhaus
Artikel davor:
Spielgeld
Spielgesellschaft
Spielgesetz
Spielgraf
Spielgrafenamt
Spielgrafenamtsverwalter
Spielgut
Spielhafen
Spielhalten
Spielhalter
Spielhaus
, n.I öffentliches Gebäude für Versammlungen und Veranstaltungen, insb. für Tanz, Schauspiel uä., häufig zugleich Gerichtsstätte