Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitze

Spitze

, f., auch Spitz, m.
I spitzes (I), scharfes Ende eines Gegenstandes; kann zB. bei einem Messer eine bes. Verletzungsgefahr darstellen; übtr.: mit Spitz oder Knopf mit allen Mitteln (Beleg 1540)
II schmal zulaufendes Ende (insb. eines Schnabelschuhs); Schnabel IV 
III erste Position, oberes Ende einer Hierarchie; sich an die Spitze stellen eine Vorreiterrolle übernehmen
IV milit.: Kopf, Spitze einer keilförmigen Gefechtsformation; auch die Keilformation selbst
V an einem Galgen: seitlich herausragender Firstbalken (zur separierten Hinrichtung insb. von Juden), sog. Judenspitze 
VI Stoff(band) mit durchbrochenem Muster
VII höchster Punkt, oberstes Ende (zB. eines Turms); übtr.: auf die Spitze setzen gefährden, einem Risiko aussetzen