Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsklugheit
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Staatsherr
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Staatskammerrat
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Staatskasse
staatsklug
Staatskluge
Staatsklugheit
, f.
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dem Staatsinteresse dienendes politisches Handeln; auch die Lehre davon
bdv.:
Staatsweisheit
vgl.
Staatskunst,
Staatsräson
- ist in warheit nicht ein geringes stuͤck der staats-klugheit, daß sich ein regente nach gelegenheit seiner republique beyzeiten mit außwaͤrtigen in besondere freundschafft und buͤndnisse einlasse1691 Pufendorf,Sittenlehre 529
- neu-entdeckte staats-klugheit in hundert politischen reden oder discursen abgefasset1710 StaatsKlugheit Titel
- Ludwig der XIV., koͤnig in Franckreich ... welcher die staats-klugheit unter Mazarins direction gelernet1738 Moser,StaatsR. II 285Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Buchtitel:] die staatsklugheit nach ihren ersten grundsaͤtzen entworfen von Gottfried Achenwall [Göttingen 1761]
- wenn man in der klugheitslehre ... die schicklichsten mittel untersucht, wie ein staat seine gluͤckseeligkeit befoͤrdern kann, so entsteht daraus die staats-klugheitslehre oder politick, die man auch bißweilen die staatsklugheit zu nennen pflegt1761 Achenwall,Staatsklugh. 3
- das staatsrecht ... haͤlt nur die dem stande der buͤrgerlichen gesellschaft eigne pflichten und rechte in sich ... und ist von der politica publica oder staatsklugheit eben so wie jus privatum a politica privata unterschieden1770 Kreittmayr,StaatsR. 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- darstellung der gruͤnde fuͤr das eigenthum des buͤcherverlags, nach grundsaͤtzen des natuͤrlichen rechts und der staatsklugheit1799 RepRecht IV 320Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)