Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsverfassung

Staatsverfassung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I (geordneter) Zustand, Beschaffenheit des Staats (XIII) 
  • [zum botschaffter ernennet:] T., kayserl. hof-kriegs-rath und ehemals am tuͤrckischen hofe gewesener residente, ein mann, der die staats-verfassung des tuͤrckischen reichs ... vollkommen inne hatte
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 975
  • [agenda des staats-raths:] die verbesserung der innerlichen staatsverfassung 
    1760/61 Kretschmayr-Walter III 16
  • creistruppen, ... welche die creise zur aufrechterhaltung der deutschen creis- und staatsverfassung zu unterhalten und zu stellen verbunden sind
    1801 RepRecht VI 74
II verfassungsmäßige Ordnung, verfassungsrechtliche Ausgestaltung eines Staats (XIII); offen zu Bed. III 
  • dem hohen regenten ist ein unterthan ... gehorsam schuldig, worzu noch ... koͤmmet, daß er mit der gegenwaͤrtigen staats-verfassung jedesmahl zufrieden seyn [solle]
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 601
  • der teutschen staats-verfassung, in deren wir jetzo leben, vollkommen gemaͤß
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 231
  • daß nach der staats-verfassung unseres reichs die kayserliche gerechtsame sich nicht so weit erstrecken
    1752 Moser,StaatsR. 46 S. 145
  • unter diser staats- und landes-verfassung verstehe ich die verhaͤltniß eines einzelen unmittelbaren landes oder gebiets des teutschen reichs, als eines staats-coͤrpers, wie er aus haupt und glidern bestehet; was nemlich beyde unter einander fuͤr eine verbindung, ingleichem selbige und jedes unter sich, fuͤr gerechtsamen und pflichten habe, und wie solchem allem nach selbiges land oder gebiet regieret werde
    1773 Moser,NStaatsR. XIV 54
  • eine verfassung von der größten menschlichen freiheit nach gesetzen, welche machen, daß jedes freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann ... ist doch wenigstens eine nothwendige idee, die man nicht blos im ersten entwurfe einer staatsverfassung, sondern auch bei allen gesetzen zum grunde legen muß
    1781 Kant,GesSchr. IV 201
  • es ist sonach grundsatz der recht- und vernunftmäßigen staatsverfassung, daß der absolut positiven macht eine absolut negative an die seite gesetzt werde
    1796 FichteVolk 27
  • wenn man zwischen reichsgrundgesetzen, welche die staatsverfassung des deutschen reichs uͤberhaupt ... oder die verfassung der einzelnen reichslande betreffen, und reichsprivatgesetzen ... unterscheidet
    1798 RepRecht I 6
  • unter einem erbreich versteht man eine solche staatsverfassung, ... worin einem monarchen fuͤr sich und seine nachkommen das recht zu regieren dergestalt ertheilt ist, daß der jedesmalige regent uͤber die erbfolge nicht willkuͤhrlich disponiren kann
    1801 RepRecht VII 79
  • verordnungen uͤber gerichtsverfassung, welche auf der deutschen staatsverfassung ruhen, koͤnnen auf das innere der deutschen territorien nicht angewandt werden
    1804 Gönner,GemProz.2 I 67
  • Teutschlands staatsverfassung erkennt ... nicht nur kirchen als besondere gesellschaften im staate, sondern ... finden wir auch das phänomen einer staatsreligion
    1804 Gönner,StaatsR. 676
  • reichsgrundgesetze ... werden vertragsweise festgesetzt und haben die ganze staatsverfassung des deutschen reichs uͤberhaupt ... zum gegenstande
    1805 RepRecht XII 226
  • da die steuern von allen staats-buͤrgern vermoͤge der staats-verfassung gefodert ... werden
    1805 v.Carlowitz,RiPferdsgeld 89
  • allgemein versteht man unter dem wort: buͤrgerliche rechte diejenige, welche die folgen des geselligen zusammenlebens in bezug auf mein und dein bestimmen, welche also das natuͤrliche gesellschaftsrecht fuͤr ein bestimmtes volk unabhaͤngig von dessen staatsverfassung verwirklichen; in diesem sinn sezt man ihnen die politische rechte entgegen, welche die masse jener rechtsverhaͤltnisse in sich fassen, die aus der untergebung des volks unter seine bestimmte staatsverfassung sowohl gegen die staatsregierung als unter den staatsbuͤrgern selbst entstehen, und deren angabe einen theil des staatsrechts bildet
    1809 Brauer,ErläutCNap. I 68f.
  • gehoͤren dahin [ministerium des innern]: ... die innere staatsverfassung und alle bisher zum innern staatsrecht gerechnete angelegenheiten
    1810 Rabe,PreußG. X 451
III
Grundgesetz, Verfassungsgesetz; (in einem Regelwerk zusammengefasste) verfassungsrechtliche Grundordnung eines Staats (XIII) 
  • dieß ist nun der inhalt des ersten kapitels der neuen franzoͤsischen staatsverfassung: von den rechten des menschen
    Politisches Journal (1789) 1036
  • [Buchtitel: G.C.F. Seidel,] die staatsverfassung der vereinigten staaten von Nordamerika [Berlin 1795]
  • dieser versammlung [cantonstagsatzung] wird ... die entworfene helvetische staatsverfassung zur sanction vorgelegt
    1802 AktSammlHelvet. VII 1040
  • die staatsverfassung sichert die religionsausübung, zu welcher sich der kanton bekennet
    1814 Basel (Kt.)/QbSchweizVG. 217
IV die Staatsverfassung (II) betreffende Wissenschaft, Staatswissenschaft 
  • vermoͤg des landesherrlichen oberkirchenpolizeyrechts, das in der teutschen staatsverfassung das reformationsrecht genennt wird, kann der landesherr in solchen laͤndern, wo nur eine oder zwey reichsreligionen herrschend sind, auch den glaubensgenossen der dritten gattung den aufenthalt verstatten
    1785 Fischer,KamPolR. I 318
V kirchliche Staatsverfassung verfassungsmäßige Ordnung in Bezug auf die Kirchen und die (christliche) Religionsausübung; Staatskirchenrecht
vgl. Staat (X)
  • die kirchliche staats-verfassung ist durch ein eignes constitutionsedikt ... vom jahre 1807 festgesetzt
    1815 BadStatHdb. 38
unter Ausschluss der Schreibform(en):