Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgericht
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Stadtgericht
, n.I (oberstes) Gericht einer Stadt (III), zumeist mit Justizgewalt über das Stadtgebiet (II), auch als Gericht über die Stadteinwohner iU. zum Gastgericht (I); häufig unter dem Vorsitz eines Stadtammanns, Stadtschultheißen oder Stadtvogts als Stadtrichter, auch als Ratsgericht; zumeist mit zivil- und strafrechtlichen Kompetenzen, zT. auch als Strafverfolgungsbehörde; meton. die Gerichtssitzung