Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgraben
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Stadtgraben
, m.I (mit Wasser gefüllter) Graben als Befestigungsanlage einer Stadt (II), zugleich als Begrenzung des städt. Rechts- u. Friedensbereichs, auch als Ort zur Vollstreckung der Stadtgrabenstrafe; die Bürger sind zum Unterhalt des im Gemeineigentum stehenden Grabens verpflichtet, seine missbräuchliche Nutzung unterliegt schweren Strafen
II wie Stadtgrabenstrafe