Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmagistrat
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Stadtletze
städtlich
Stadtlosung
Stadtmaat
Stadtmagistrat
, m.I aus den Ratsherren (I), zT. auch weiteren Personen bestehendes Herrschaftsgremium einer Stadt (III); idR. unter dem Vorsitz eines Bürgermeisters (I), Schultheißen (I) oder Städtmeisters (I)
- 1 als städt. Organ mit legislativen, exekutiven und repräsentativen Aufgaben
- 2 als städt. Organ mit jurisdiktionellen Zuständigkeiten, insb. als Stadtgericht (I)
II Mitglied eines Stadtmagistrats (I)