Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpförtner

Stadtpförtner

, m.

städt. Bediensteter, dem die Aufsicht über ein einzelnes oder mehrere Stadttore obliegt
bdv.: Stadttorwart
  • vor herrn burgermeistern vnd rahtt erschiennen ... rahtsdienere vnd stadtspförtnere 
    1632 HexprozKöbbingCoesfeld 74
  • daß die an denen thoren befindliche wacht ... dem stadtpförtner bei visitirung der hereinkommenden sachen ... assistire
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 304
  • lieget denen thorschreibern ob, die conservation der thore und bruͤcken, sowohl als deren reinlichkeit sich angelegen seyn, und ..., wenn dazu nicht die stadt-pfoͤrtner oder einige leute von dem magistrat bestellet, woͤchentlich ... unflath wegbringen zu lassen
    1777 Scotti,Cleve IV 2110