Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtsteuer
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Stadtsteuer
, f., im Pl. auch Städtesteuern, f.I Steuer, die eine Stadt (III) von den Bewohnern bzw. von den Grundstücken im Stadtgebiet erhebt; meton.: Bezirk, in welchem Grundstücke zur Stadtsteuer herangezogen werden
II Abgabe, die eine Stadt (III) (jährlich) an das Reich oder einen Landesherrn zu zahlen hat