Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvertriebene

Stadtvertriebene

, m.

jmd., der (zur Strafe) aus einer Stadt (II) ausgewiesen ist
  • es kamen auch etliche stadtvertriebene mit vier stuͤcken ... und begunten gegen der stadt loszubrennen
    1668 Fugger,Ehrensp. 998