Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwache

Stadtwache

, f.

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I Wachdienst für eine Stadt (III), (va. nächtliche) Bewachung einer Stadt (II) und der Stadtmauern; insb. als Stadtpflicht 
  • hingegen bleibet laut der kayserlichen resolution buͤrgermeistern und rath die verordnung der stattwache billig
    1599 Moser,NStaatsR. XVII 212
  • berliner stadtwache: rath zum B. benennt diejenige, so sich der wacht entbrechen wollen
    1644 ProtBrandenbGehR. II 305
  • [ein neuer Stadtbürger verspricht,] die gebräuchlichen lasten, besonders die der stadtwache tragen zu wollen
    1698 BonnArch. 1 (1889/90) 34
II Mannschaft, welche die Stadtwache (I) versieht; zT. auch mit polizeilichen Aufgaben
  • dahingegen bey denen honoratioribus vom civil-stand die arretirung durch die statt-wache veranstaltet [werden muß]
    1759 Reyscher,Ges. VI 569
  • bis endlich auf veranstaltung des kgl. oberburgamts die das haus umgebende stadtwache abgenommen worden
    1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 1078
  • steht dem magistrat das recht, zur erhaltung der innern sicherheit sich eine oͤffentliche stadtwache zu halten, zu, und er kan damit ... die stadtthore und mauren besezen lassen
    1785 Fischer,KamPolR. I 654
  • [bey executionen sollen] 12 mann von der stadtwache ... von erkennung des todes-urtheil an bey der gefangenschafts-thür seyn
    1795 BernStR. VII 1 S. 420
III Dienstgebäude, -raum der Stadtwache (II); zT. mit Haftlokal
  • wie dat des nachts ... buurgeruft maeckt buyten nootsaecken ... opter straeten off op de stadtswaeck, die verbroeckt twee older schilden
    vor 1537 LeeuwardenStR. Art. 171
  • würde aber [ein scholar] zur unzeit betroffen werden, der sol ... von den nachtwächtern auf die stadtwache gebracht und des nachts über darauf behalten ... werden
    1673 SchulO.(Vormbaum) II 654
  • der militärische geist, ... die seele eines heeres kann in der stadtwache einer reichsstadt ... nicht gedeihen
    1802 Hegel,PolitSchr. 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):